Wir sind qualifizierte Alltagsbegleiter und rechnen den Entlastungsbetrag¹ gemäß § 45a/b SGB XI direkt mit der Pflegekasse ab.

 

  • Hilfe im Haushalt (Kochen, Putzen, Wäsche)

  • Unterstützung bei Einkäufen und Erledigungen

  • Begleitung zu Arztterminen, Therapien und Behördengängen

  • Erinnerung an Medikamente und wichtige Termine

  • Gesellschaft bei Spaziergängen und Freizeitaktivitäten

  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Organisation

  • Hilfe bei der Pflege von Haustieren

  • Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Geräten und Kommunikation

  • Unterstützung bei der Gartenpflege

  • Hilfe bei der Organisation von sozialen Kontakten und Aktivitäten

  • Begleitung zu Veranstaltungen oder kulturellen Angeboten

  • Hilfe beim Lesen und Beantworten von Post

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Alltagsbegleitung?

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf Leistungen der Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI).

Was kostet mich die Alltagsbegleitung?

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad entstehen keine Kosten, da wir direkt mit der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) abrechnen.

Welche Leistungen umfasst die Alltagsbegleitung?

Unsere Alltagsbegleitung unterstützt im Haushalt, bei Einkäufen, Arztbesuchen, Freizeitaktivitäten, Organisation und vielem mehr – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Über uns

 TalisMann ist ein Familienunternehmen, das sich auf die herzliche Betreuung von Pflegebedürftigen spezialisiert hat. Unsere Mitarbeiter kombinieren die Energie der Jugend mit der Erfahrung der Älteren, um eine persönliche und engagierte Betreuung zu bieten.

Informationen

¹Der Entlastungsbetrag ist ein eigenständiger, separater Betrag in der Pflegeversicherung und wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Er wird nicht vom Pflegegeld abgezogen und steht ausschließlich für bestimmte Unterstützungsleistungen im Alltag (z. B. Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote) zur Verfügung. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu