
Wir sind qualifizierte Alltagsbegleiter und rechnen den Entlastungsbetrag¹ gemäß § 45a/b SGB XI direkt mit der Pflegekasse ab.
-
Hilfe im Haushalt (Kochen, Putzen, Wäsche)
-
Unterstützung bei Einkäufen und Erledigungen
-
Begleitung zu Arztterminen, Therapien und Behördengängen
-
Erinnerung an Medikamente und wichtige Termine
-
Gesellschaft bei Spaziergängen und Freizeitaktivitäten
-
Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Organisation
-
Hilfe bei der Pflege von Haustieren
-
Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Geräten und Kommunikation
-
Unterstützung bei der Gartenpflege
-
Hilfe bei der Organisation von sozialen Kontakten und Aktivitäten
-
Begleitung zu Veranstaltungen oder kulturellen Angeboten
-
Hilfe beim Lesen und Beantworten von Post
Häufig gestellte Fragen
Über uns
TalisMann ist ein Familienunternehmen, das sich auf die herzliche Betreuung von Pflegebedürftigen spezialisiert hat. Unsere Mitarbeiter kombinieren die Energie der Jugend mit der Erfahrung der Älteren, um eine persönliche und engagierte Betreuung zu bieten.
Informationen
¹Der Entlastungsbetrag ist ein eigenständiger, separater Betrag in der Pflegeversicherung und wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Er wird nicht vom Pflegegeld abgezogen und steht ausschließlich für bestimmte Unterstützungsleistungen im Alltag (z. B. Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote) zur Verfügung. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu